Die SGHR ist ein gemeinnütziger Verein.

Das oberste Organ der SGHR ist die Mitgliederversammlung, welche mindestens einmal jährlich stattfindet.
Die SGHR hat vier Mitgliederkategorien:

Aktivmitglieder
Passivmitglieder
Gönner- und Sponsorenmitglieder
Ehrenmitglieder

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, welche an der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden. Sie betreuen die Ressorts.

Eine Kontrollstelle, bestehend aus einem Revisor oder Treuhandbüro, führt jährlich eine Revision durch und erstellt einen Bericht.

Agenda

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  1. Abstracts für den 14. CH-Kongress SGHR/SGH gesucht!