Die SGHR ist ein gemeinnütziger Verein.
Das oberste Organ der SGHR ist die Mitgliederversammlung, welche mindestens einmal jährlich stattfindet.
Die SGHR hat vier Mitgliederkategorien:
Aktivmitglieder
Passivmitglieder
Gönner- und Sponsorenmitglieder
Ehrenmitglieder
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, welche an der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden. Sie betreuen die Ressorts.
Eine Kontrollstelle, bestehend aus einem Revisor oder Treuhandbüro, führt jährlich eine Revision durch und erstellt einen Bericht.
